Die Frage „was kostet mein Recht?“ ist für jeden Mandanten ein wesentlicher Punkt, der über die Art und den Umfang der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes entscheidet.

 

Jede Tätigkeit eines Anwalts kostet Geld, so dass wir immer im vorhinein mit Ihnen über die Kosten sprechen.

 

Ohne besondere Vereinbarung rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dieses ist, wenn es vor Gericht geht, für alle Rechtsanwälte verbindlich.

 

Die Höhe unseres Anwaltshonorars richtet sich dabei nach dem Wert, um den gestritten wird (Streitwert), und der jeweiligen Tätigkeit des Anwalts. Je höher der so genannte Streitwert ist, desto höher sind in den meisten Fällen auch die Anwaltsgebühren.

 

Erfolgt lediglich eine außergerichtlichen Beratung oder Tätigkeit sind dagegen weitere Abrechnungsmöglichkeiten vorhanden: Pauschalhonorar oder Stundenhonorar.

 

Bei einer Stundenhonorarvereinbarung wird nur der tatsächliche zeitliche Aufwand abgerechnet. In diesem Fall spielt der Wert der Angelegenheit keine Rolle. Sie erhalten eine monatliche Abrechnung der angefallenen Zeiten mit genauer Angabe der jeweiligen Tätigkeit.

 

Alternativ kann auch ein Pauschalhonorar verabredet werden. Diese Abrechnung ist dann vorzuziehen, wenn für beide Seiten vorab der zu erbringende Zeitaufwand abzuschätzen ist.